Ich kam auf die Idee, dass an unserem Feuerwehrgerätehaus ein Mast für die Digitale-Alarmierung ist … und ob man da nicht einen Ausleger montieren könnte und den Standort nutzen könnte … somit fragte ich meinen Wehrführer (Ich bin Mitglied in dieser Feuerwehr) ob es möglich sei diesen Standort zu nutzen. Von ihm aus gerne meine er im Telefonat aber er könnte das nicht Entscheiden! Da der Mast vom Landkreis ist. Gut dachte ich mir und schrieb dem verantwortlichen eine E-Mail. Am 12.10.2020 habe ich dann eine Mail zurück erhalten, Zitat: „ Hallo Max, ich lasse von der das Netz betreuenden Firma prüfen“. Gut dachte ich mir mal sehen was da raus kommt. Ich bedankte mich für seine Mühe. Lange musste ich nicht warten das eine weitere Mail mich erreichte, Zitat: eine Bebauung mit weiteren Antennen und Auslegern etc. aus statischen Gründen nicht zulässig. Gut dann war dieser „Traum“ auch geplatzt. Aber aufgeben ist nicht und zwei Ideen habe ich noch wo ich in der nächsten Zeit fragen werde.